Osteopatische Behandlung

Sie können bar bezahlen oder erhalten eine Rechnung. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über eine mögliche finanzielle Beteiligung seitens Ihrer Krankenkasse und ob Sie dafür eine Empfehlung vom Arzt benötigen.
95,- €
Therapiedauer 50-55 Minuten

Physiotherapie

Auch physiotherapeutische Behandlungen auf Privatrezept oder als Selbstzahler sind bei mir möglich. Die Dauer und der Inhalt der Behandlung richten sich nach den verordneten Anwendungen auf dem Rezept, das Sie von Ihrem Arzt erhalten haben.
Preis je nach Anwendung
Therapiedauer individuell

Kinderosteopathie

Die Kinderosteopathie ist eine Spezialdisziplin der Osteopathie. Sie kann die physiologische, sensorische und emotionale Entwicklung von Babys, Kleinkinder und Jugendliche unterstützen.
85,- €
Therapiedauer 50-55 Minuten

Wichtiger Hinweis: Ich bitte Sie, Ihren Termin im Verhinderungsfall spätestens 24 h vor der geplanten Behandlung abzusagen! Nicht fristgemäß abgesagte Termine muss ich leider in Rechnung stellen.

Hinweise osteopathische Behandlung

Bitte beachten Sie, dass die Osteopathie nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen und auch der privaten Krankenkassen gehört.

Aufgrund der positiven Erfahrungen mit Osteopathie beteiligen sich seit einigen Jahren auch viele gesetzliche Krankenkassen in unterschiedlichem Maße an den Behandlungskosten. Auf diese Weise können auch viele Selbstzahler durch ihre gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten erstattet bekommen gegen Vorlage der Rechnung des Osteopathen. Zusätzliche Voraussetzungen sind dabei oft, dass gleichzeitig eine „Empfehlung für Osteopathie“ eingereicht wird, die im Vorfeld durch einen Arzt ausgestellt wurde, sowie als Qualitätssicherung eine Mitgliedschaft des Osteopathen in einem Berufsverband für Osteopathie, in meinem Fall dem Bundesverband Osteopathie e.V.

Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Erstbehandlung, welche Kriterien Ihre gesetzliche Krankenkasse für eine Bezuschussung hat.
Eine regelmäßig aktualisierte Übersicht über die Erstattungskonditionen der verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen finden Sie hier.

Informieren Sie sich daher bitte bei Bedarf schon vor der ersten Behandlung bei Ihrer Versicherung nach den jeweiligen Möglichkeiten und Konditionen. Falls dabei Fragen offen bleiben, sprechen Sie mich gerne an.

Was noch wichtig ist…

Grundsätzlich sei noch angemerkt, dass die Osteopathie in Deutschland weder von der Schulmedizin anerkannt, noch bezüglich Wirkung und Wirksamkeit durch valide wissenschaftliche Studien bewiesen ist.

Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Osteopathie in Deutschland mittlerweile in anerkannten Studiengängen mit Bachelor oder Master Abschluss studiert werden kann.

Alle „Anwendungsgebiete“ der Osteopathie sind demzufolge aus rechtlicher Sicht derzeit Beobachtungen einzelner Therapeuten ohne Anspruch auf wissenschaftliche Anerkennung.